Das Hinweisgeberschutzgesetz ist die deutsche Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie, die erstmals EU-weit einen standardisierten Schutz für Hinweisgeber festlegt. Das HinSchG verbietet jegliche Repressalien und Vergeltungsmaßnahmen gegenüber Hinweisgebenden.
Wir versprechen im Sinne des Gesetzes Schutz für die Hinweisgeber und die Beschäftigten sowie die Wahrung der Vertraulichkeit in Bezug auf die Identität der hinweisgebenden Person, der Personen, die Gegenstand der Meldung sind sowie die der sonstigen in der Meldung genannten Personen.
Unsere interne Meldestelle kann über folgende Mail-Adresse erreicht werden: meldestelle@haushohenlimburg.de