In unseren Wohnbereichen nehmen wir Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene ab einem Alter von 13 Jahren auf, die an psychischen Erkrankungen leiden.
Dabei konzentrieren wir uns auf folgende Krankheitsbilder:
- Verhaltens- und Emotionale Störungen mit Beginn im Kindes- und/oder Jugendalter
- Affektive Störungen
- Persönlichkeitsstörungen (hier insbesondere Borderline Persönlichkeitsstörungen)
- Traumafolgestörungen, wie Anpassungsstörungen, Posttraumatische Belastungsstörungen, Dissoziative Identitätsstörungen
- Neurotische, Belastungs- und somatoforme Störungen (Phobien, Zwangsstörungen, Depressionen etc.)
- Psychosomatische Erkrankungen
- Essstörungen (Anorexia nervosa, Bulimia nervosa)
- Psychosen, Schizophrenie, schizotype und wahnhafte Störungen
- Entwicklungsstörungen (z.B. Autismus oder Asperger-Syndrom)
- Sprach- und/oder Sprechstörungen (z.B. selektiver Mutismus)
- Starke körperliche Erkrankungen (z.B. Diabetes oder Adipositas)
- Schädlicher Internet- und Medienkonsum
Unsere Aufnahme ist allerdings nicht ausschließlich auf eine psychische Erkrankung beschränkt. So werden im Haus Hohenlimburg auch Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aufgenommen, die zusätzlich eine körperliche Erkrankung haben, wie z.B. Typ 1 Diabetes oder schwere Adipositas.
Eine Aufnahme in das Haus Hohenlimburg ist notwendig und geeignet, wenn
- Die Störungen so gravierend sind, dass eine ständige intensive sozialpädagogische, therapeutische und psychiatrisch-medizinische Betreuung benötigt wird.
- Die Krankheit beziehungsweise die sich dadurch ergebenden Verhaltensauffälligkeiten und Entwicklungsstörungen es nicht ermöglichen, in voller Form am gesellschaftlichen Alltagsleben teilzuhaben.
- Die Problembelastung im Herkunftsmilieu so hoch ist, sodass eine Rückkehr nicht möglich ist.
- Die Stabilisierung und/oder Entwicklung auch mit stützenden und ergänzenden Hilfen im Herkunftsmilieu nicht sichergestellt ist.
Innerhalb des Aufnahmeverfahrens wird geprüft, welcher Fachbereich für den jungen Menschen am geeignetsten ist.
Eine Aufnahme in unsere Einrichtung ist nicht möglich, wenn
- Eine hochakute Suizidalität oder floride psychotische Symptomatik vorliegt, die einer stationären Behandlung bedarf.
- Die Bereitschaft zur Mitarbeit prinzipiell verweigert wird.
- Eine hohe Bereitschaft zu aggressiven Handlungen und anderer Form von Fremdgefährdung vorliegt.
- Lediglich eine geordnete Wohn- und Versorgungssituation gewünscht ist.